Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren. Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen. Dies gilt für alle Studiengänge.
Ausländische Staatsangehörige, die
- einem Mitgliedstaat der EU angehören,
- Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen) mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind, oder
- in Deutschland wohnende Familienangehörige von Staatsangehörigen eines dieser Länder sind, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland beschäftigt sind,
bewerben Sie sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium. Gleiches gilt für sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen ("Bildungsinländer", siehe hierzu die Verfahrensbeschreibungen "Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben" und "Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben").
In der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen. Darin erfahren Sie, ob Sie
- sich mit Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland direkt um einen Studienplatz bewerben können oder
- zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen.
Achtung: Manche Hochschulen können von den allgemein gültigen Bewerbungsfristen abweichen. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Wunschhochschule. Das gilt insbesondere bei berufsbegleitenden Masterstudiengängen. Darüber hinaus sind neben den Bewerbungsfristen weitere Termine einzuhalten. Hierzu zählen unter anderem die Bewerbungsfristen
- des Studienkollegs der Hochschule Konstanz und
- der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
zur Feststellung der Zugangsberechtigung.
Auch Termine von Eignungs- beziehungsweise Auswahlprüfungen für Fächer wie etwa Musik oder Sport zählen dazu. Informieren Sie sich daher frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Hochschule und lassen Sie sich beraten.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:
- ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
- für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse sowie gegebenenfalls
- die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen.
Unterlagen
- Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
- Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
- Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
- Lebenslauf mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.
Ablauf
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt in der Regel im Internet über Bewerbungsportale der Hochschulen. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausdruck in Papierform rechtzeitig an die Hochschule senden. Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen müssen Sie von der jeweiligen Hochschule anfordern. Das Antragsformular finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule. Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht der Hochschule einreichen. Das ist oft über das Internet möglich. Diese entscheidet über die Zulassung und informiert Sie darüber.
Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Angaben zum Nachrückverfahren.
Kosten
keine Angaben möglich
Frist
Bewerbungsschluss der meisten Hochschulen, Universitäten, pädagogischen Hochschulen und staatlichen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften): Für das kommende
- Wintersemester: der 15. Juli
- Sommersemester: der 15. Januar
Abweichende Termine sind möglich.
Bewerbungsfrist zur Feststellung der Zugangsberechtigung für das Studienkolleg der Hochschule Konstanz und die Staatliche Akademie der Bildenden Künste:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Hochschule.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden

Lebenslagen
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- Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
- Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
- Visum für Studierende beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2017 freigegeben.