Frühzeitiges Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Hochhecken“ mit örtlichen Bauvorschriften in Ingelfingen-Weldingsfelden
Der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen hat am 19. Mai 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Hochhecken“, im Ortsteil Weldingsfelden gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Geltungsbereich (Aufstellungsbeschluss am 24. Oktober 2023, ortsübliche Bekanntmachung im Amtsboten am 17. November 2023) umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen: 499, 500, 500/3, 501, Teilflächen von 502 (Feldweg) und 498 (Hermuthäuser Straße, K 2311). Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Lageplan (PDF-Dokument, 191,60 KB, 08.06.2026)
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohnbaugebiets direkt im Anschluss an den südlichen Ortsrand von Weldingsfelden geschaffen werden. Mit der Entwicklung des Gebiets „Hochhecken“ soll dem Bedarf an Wohnbaugrundstücken im Teilort Weldingsfelden begegnet werden, in dem die Stadt aktuell über keine eigenen Bauplätze verfügt. Für ortsansässige Bewohner, deren Kinder bzw. junge Familien, die gerne in Weldingsfelden wohnhaft bleiben möchten, gibt es deshalb keine kurz- bzw. mittelfristigen Perspektiven. Die Planung verfolgt zusätzlich das Ziel, den Verkehr an der Ortseinfahrt von Weldingsfelden durch bauliche Maßnahmen abzubremsen. Dazu ist die Anbindung des Baugebiets im Bereich der heutigen Feldwegeinmündung (Flurstücksnummer 502) mit einem Kreisverkehrsplatz angedacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß der Veröffentlichung im Amtsboten der Stadt Ingelfingen vom 05.06.2026 können die Beteiligungsunterlagen im Zeitraum von Montag, 8. Juni 2026 bis einschließlich Dienstag, 7. Juli 2026 im Internet hier auf der Homepage der Stadt Ingelfingen eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Ingelfingen, 2. OG, Bauamt, Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen öffentlich ausgelegt. Dabei besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung:
- Erläuterungen, Stand 19.05.2026 (PDF-Dokument, 1,03 MB, 08.06.2026)
- Umweltbericht, Stand: Entwurf – 28.04.2026 (PDF-Dokument, 3,41 MB, 08.06.2026)
- Amtsboten Stadt Ingelfingen vom 05.06.2026 (PDF-Dokument, 699,10 KB, 08.06.2026)
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz können auf der Homepage der Stadt Ingelfingen eingesehen werden.
Ingelfingen, den 1. Juni 2026
Michael Bauer, Bürgermeister“








