Infos zu Corona
Öffnung bzw. Schließung der Stadtverwaltung und weiterer städtischen Einrichtungen
Gemäß der Corona-Verordnung vom 30. November 2020 in der Fassung vom 18. Januar 2021 und den ergänzenden speziellen Rechtserordnungen sind zahlreiche öffentliche Einrichtungen geschlossen.
Es gilt für:
- das Rathaus und die Ortschaftsverwaltungen:
Ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit den einzelnen Sachbearbeiern bzw. bei den Ortsvorstehern können Sie Ihre Angelegenheiten auf dem Rathaus und in den Ortschaftsverwaltungen erledigen. Voraussetzung für Ihren Behördengang ist, dass Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es strikt untersagt ist, städtische Gebäude mit Fieber oder Erkältungssymptomen zu betreten.
Geschlossen sind:
- Schwimmhalle
- Heinrich-Ehrmann-Halle
- Stadtbücherei: Abholservice (Details: Seite 6)
- Minigolfanlage
- Muschelkalkmuseum
- Stadthalle
- Dorfgemeinschaftshäuser
- Jugendräume in Ingelfingen und Teilorten
- Christian-Bürkert-Saal im Schwarzen Hof
- Kegelbahn Eberstal
- Kindertagesstätten und Kindergärten (ausgenommmen Notbetreuung)
- Georg-Fahrbach-Schule Ingelfingen (ausgenommen Notbetreuung)
Für den Schulbereich finden Sie genauere Informationen auf der Homepage der Georg-Fahrbach-Schule www.schule-ingelfingen.de
Im Einzelfall ist die Nutzung der Stadthalle, der Dorfgemeinschaftshäuser und des Christian-Bürkert-Saals nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung für nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung noch erlaubte Veranstaltungen möglich.
Geöffnet sind nach Maßgabe der derzeit gel-tenden Corona-Verordnungen:
- Spielplätze
- Grillplätze
- Bolzplätze
- Sportplätze
- Boulebahn
Bis auf Weiteres können keine Besuche des Bürgermeisters bzw. der Ortsvorsteher bei Geburtstagsjubilaren zum 80., 85., 90. Geburtstag etc. bzw. zu Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit erfolgen.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Stadt Ingelfingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Ingelfingen wenden.