Steuern & Gebühren: Stadt Ingelfingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Deutschfrançaisenglish
Steuern & Gebühren

Steuern, Gebühren und Beiträge

Öffentliche Abgaben werden im Allgemeinen als Steuern, Beiträge und Gebühren bezeichnet.

Folgende Beträge sind festgesetzt:

Steuern

Grund- & Gewerbesteuer

Hundesteuer

  • für 1 Hund 90,00 EUR
  • je weiterem Hund erhöht sich die Steuer um das Doppelte
  • Zwingersteuer der 3-fache Satz
  • für den 1.Kampfhund 720,00 EUR
  • je weiterem Kampfhund erhöht sich die Steuer um das Doppelte

Vergnügungssteuer

je Gerät und angefangenem Kalendermonat:

  1. in Gaststätten, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie an anderen der öffentlichkeit zugünglichen Orten
    ohne Gewinnmöglichkeit 50,00 EUR
    Roulett je Gerät 100,00 EUR
    mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H.
    des Einspielergebnisses, aber mindestens 50,00 EUR
  2. in Spielhallen u.ä. Untern. im Sinne von § 33 i o. 60 a Abs. 3 GewO
    ohne Gewinnmöglichkeit 100,00 EUR
    Roulett je Gerät 200,00 EUR
    mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H.
    des Einspielergebnisses, aber mindestens 100,00 EUR
  3. des Einspielergebnisses, aber mindestens unabhängig vom Aufstellungsort für Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen und Tieren, Verherrlichung des Krieges, pornografische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken und ähnliches dargestellt werden 300,00 EUR

Gebühren

Abwassergebühr
Höhe der Abwassergebühren

Schmutzwassergebühr
ab 1.1.2024  3,67 EUR/cbm
ab 1.1.2025  3,67 EUR/cbm

Schmutzwassser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind 
ab 1.1.2024 1,22 EUR/cbm
ab 1.1.2025 1,17 EUR/cbm

Niederschlagswassergebühr
ab 1.1.2024 0,54 EUR/ qm
ab 1.1.2025 0,54 EUR/ qm

Zählergebühr für Abwasserzähler
ab 1.1.2024 1,35 EUR/Monat.

Wasserzins
Zählergebühr setzt sich zusammen:

  • monatliche Grundgebühr je Zählergröße:
    • 3-5 cbm ab 1.1.2024 1,35 EUR
    • 7-10 cbm ab 1.1.2024 3,40 EUR
    • Verbundzähler DN 50 ab 1.1.2024 8,45 EUR
    • Verbundzähler DN 80 ab 1.1.2024 21,20 EUR
    • Verbundzähler DN 100 ab 1.1.2024 33,70 EUR
  • je cbm Verbrauchsgebühr ab 1.1.2024 3,12 EUR/cbm, ab 1.1.2025 3,18 EUR/cbm
  • je cbm Pauschalberechnung ab 1.1.2024 Abrechnung über Bauwasserzähler  oder sonstigem beweglichen Wasserzähler 3,12 EUR/cbm, ab 1.1.2025 3,18 EUR/cbm

Beiträge

Erschließungsbeitrag

  • 95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

Abwasserbeitrag

  • für Kanal: je qm Geschossfläche 4,36 EUR
  • für Klärwerk: je qm Geschossfläche 1,65 EUR

Wasserversorgungsbeitrag

  • je qm Geschossfläche 6,35 EUR zzgl. 7 % MwSt.

Bankverbindungen

Sparkasse Hohenlohekreis
BLZ 622 515 50
Konto 7600087
IBAN DE70 6225 1550 0007 6000 87
SWIFT-BIC SOLADES1KUN

Raiffeisenbank Hohenloher Land eG 
BLZ 600 697 14
Konto 70567000
IBAN DE60 6006 9714 0070 5670 00
SWIFT-BIC GENODES1IBR

Volksbank Hohenlohe
BLZ 620 918 00
Konto 56034008
IBAN DE09 6209 1800 0056 0340 08
SWIFT-BIC GENODES1VHL