Bauamt / Baugenehmigungsverfahren: Stadt Ingelfingen

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Bauamt / Baugenehmigungsverfahren

Informationen zum Bauantrag/ Baugenehmigungsverfahren

Das Bauamt ist Ihr Ansprechpartner zu allen baulichen Anlagen, Abbruch- und  Baugenehmigungsverfahren und den damit zusammenhängenden Fragen wie z.B. zum Denkmalschutz, Immissionsschutz, Baulasten, möglichen Zuschüssen im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) usw.
Je nach Art, Größe und Lage können Sie für das geplante Bauvorhaben vorab eine Bauvoranfrage oder das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, im Baugenehmigungsverfahren oder  im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bei der Stadt Ingelfingen einreichen. Nähere Infos und praktische Tipps können Sie auch aus dem Leitfaden und Informationsbroschüre für Bauwillige und dem Merkblatt zu Abbruchvorhaben des Landratsamtes Hohenlohekreis entnehmen.
>> Leitfaden und Informationsbroschüre für Bauwillige des LRA Hohenlohekreis (PDF-Datei)
>> Merkblatt zu Abbruchvorhaben des LRA Hohenlohekreis (PDF-Datei)

Ob Ihr Bauantrag vollständig ist, können Sie mit der beigefügten Checkliste des Landratsamtes Hohenlohekreis prüfen.
>> Checkliste des LRA Hohenlohekreis (PDF-Datei)

Weiterhin sind alle erforderlichen Antragsformulare über den Bürgerservice des Landratsamtes Hohenlohekreis zu bekommen.
>> Onlineformulare und Merkblätter des Hohenlohekreises

Über die Behördenplattform Service-BW können Sie digital  die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen oder eine Baugenehmigung beantragen

 

Hinweis
Die zu einem Bauantrag nach § 55 LBO erforderliche Angrenzerbenachrichtigung kann sowohl von der Stadt Ingelfingen als auch vom Bauherrn selbst durchgeführt werden.
Wird sie vom Bauherrn selbst durchgeführt, muss die ansonsten gesetzlich zwingend vorgeschriebene Anhörungsfrist nicht abgewartet werden. 
Nach Beratung über das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB des Bauantrags im Gemeinderat der Stadt Ingelfingen wird der Bauantrag dem Landratsamt Hohenlohekreis – Umwelt- und Baurechtsamt – zur Genehmigung vorgelegt.  Der genehmigte Bauantrag wird dann über das Bauamt der Stadt Ingelfingen dem Bauherrn zugestellt.

Kontakt während der Öffnungszeiten des Rathauses     
Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr

Roman Maier
Leitung Bauamt
Stadt Ingelfingen
Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen
Tel.  07940/1309-19    Fax  07940/1309-62

roman.maier(@)ingelfingen.de