Informationen zum Bauantrag/ Baugenehmigungsverfahren
Das Bauamt ist Ihr Ansprechpartner zu allen baulichen Anlagen, Abbruch- und Baugenehmigungsverfahren und den damit zusammenhängenden Fragen wie z.B. zum Denkmalschutz, Immissionsschutz, Baulasten, möglichen Zuschüssen im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) usw.
Je nach Art, Größe und Lage können Sie für das geplante Bauvorhaben vorab eine Bauvoranfrage oder das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, im Baugenehmigungsverfahren oder im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bei der Stadt Ingelfingen einreichen. Nähere Infos und praktische Tipps können Sie auch aus dem Leitfaden und Informationsbroschüre für Bauwillige und dem Merkblatt zu Abbruchvorhaben des Landratsamtes Hohenlohekreis entnehmen.
>> Leitfaden und Informationsbroschüre für Bauwillige des LRA Hohenlohekreis (PDF-Dokument, 83,24 KB, 18.06.2018)
>> Merkblatt zu Abbruchvorhaben des LRA Hohenlohekreis (PDF-Dokument, 196,56 KB, 02.07.2024)
Ob Ihr Bauantrag vollständig ist, können Sie mit der beigefügten Checkliste des Landratsamtes Hohenlohekreis prüfen.
>> Checkliste des LRA Hohenlohekreis (PDF-Dokument, 20,09 KB, 18.06.2018)
Weiterhin sind alle erforderlichen Antragsformulare über den Bürgerservice des Landratsamtes Hohenlohekreis zu bekommen, bspw. auch sämtliche Befreiungsanträge von der PV-Pflicht:
>> Onlineformulare und Merkblätter des Hohenlohekreises
Einführung des "Virtuellen Bauamts" (ViBa BW) ab 01.07.2024 - Übergangsregelung bis 01.09.2024
Das ViBa erreichen Sie unter folgendem Link: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-hohenlohe/
Bauanträge können seit 01.07.2024 nicht mehr über Service-BW sondern nur noch über das ViBa digital eingereicht werden. Service-BW beinhaltet weiterhin den offiziellen Behördenfinder für baurechtliche Anträge und wird sodann zum ViBa verlinken. Weigergehende Informationen für Entwurfsverfasser und Antragsteller bzgl. Registrierung im ViBa mit der BundID bzw. dem Unternehmenskonto werden in Kürze im Online-Portal auf der Homepage des LRA zur Verfügung gestellt: https://www.hohenlohekreis.de/ihr-anliegen/online-portal.
In einer Übergangszeit bis 01.09.2024 wird es noch weiterhin möglich sein, Anträge in Papierform einzureichen, danach ist eine Antragstellung nur noch digital über das ViBa möglich.
Hinweis zur Änderung der Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO:
Mit Änderung von § 55 Landesbauordnung BW (LBO) zum 25.11.2023 werden nun generell keine Angrenzer mehr angehört, sondern nur noch in definierten Einzelfällen (bei Erteilung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen). In diesem seltenen Fall erhalten Sie von uns im weiteren Barbeitungsverlauf des Bauantrags eine offizielle "Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO".
Kontakt während der Öffnungszeiten des Rathauses
Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
Roman Maier
Leitung Bauamt
Stadt Ingelfingen
Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen
Tel. 07940/1309-19 Fax 07940/1309-62
bauamt(@)ingelfingen.de