Steuern, Gebühren und Beiträge
Öffentliche Abgaben werden im Allgemeinen als Steuern, Beiträge und Gebühren bezeichnet.
Folgende Beträge sind festgesetzt:
Steuern
Grund- & Gewerbesteuer
- Grundsteuer A: 350 v.H. bis 31.12.2024, 610 v.H. ab 01.01.2025
- Grundsteuer B: 320 v.H. bis 31.12.2024, 585 v.H ab 01.01.2025
Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025
Für das Jahr 2025 wird erstmals die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) erhoben.
Der Versand der Grundsteuerbescheide ist ab KW 5 (Ende Januar 2025) vorgesehen.
Mit Ihrem Grundsteuerbescheid erhalten Sie eine Beilage mit Hinweisen zum Grundsteuerbescheid und zur Grundsteuerreform.
Hinweise zur Grundsteuerreform - insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten (PDF-Dokument, 1,09 MB, 11.01.2022)
Hier erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 788,86 KB, 13.01.2021)
Zum Flyer Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 383,93 KB, 13.06.2022)
Hinweise zur Grundsteuerreform - Allgemeine Information zu den Grundsteuerbescheiden 2025 (PDF-Dokument, 698,12 KB, 18.11.2024)
- Gewerbesteuer: 365 v.H.
Hundesteuer
- für 1 Hund 90,00 EUR
- je weiterem Hund erhöht sich die Steuer um das Doppelte
- Zwingersteuer der 3-fache Satz
- für den 1.Kampfhund 720,00 EUR
- je weiterem Kampfhund erhöht sich die Steuer um das Doppelte
Vergnügungssteuer
je Gerät und angefangenem Kalendermonat:
- in Gaststätten, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie an anderen der öffentlichkeit zugünglichen Orten
ohne Gewinnmöglichkeit 50,00 EUR
Roulett je Gerät 100,00 EUR
mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H.
des Einspielergebnisses, aber mindestens 50,00 EUR - in Spielhallen u.ä. Untern. im Sinne von § 33 i o. 60 a Abs. 3 GewO
ohne Gewinnmöglichkeit 100,00 EUR
Roulett je Gerät 200,00 EUR
mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H.
des Einspielergebnisses, aber mindestens 100,00 EUR - des Einspielergebnisses, aber mindestens unabhängig vom Aufstellungsort für Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen und Tieren, Verherrlichung des Krieges, pornografische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken und ähnliches dargestellt werden 300,00 EUR
Gebühren
Abwassergebühr
Höhe der Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr
ab 1.1.2024 3,67 EUR/cbm
ab 1.1.2025 3,67 EUR/cbm
Schmutzwassser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind
ab 1.1.2024 1,22 EUR/cbm
ab 1.1.2025 1,17 EUR/cbm
Niederschlagswassergebühr
ab 1.1.2024 0,54 EUR/ qm
ab 1.1.2025 0,54 EUR/ qm
Zählergebühr für Abwasserzähler
ab 1.1.2024 1,35 EUR/Monat.
Wasserzins
Zählergebühr setzt sich zusammen:
- monatliche Grundgebühr je Zählergröße:
- 3-5 cbm ab 1.1.2024 1,35 EUR
- 7-10 cbm ab 1.1.2024 3,40 EUR
- Verbundzähler DN 50 ab 1.1.2024 8,45 EUR
- Verbundzähler DN 80 ab 1.1.2024 21,20 EUR
- Verbundzähler DN 100 ab 1.1.2024 33,70 EUR
- je cbm Verbrauchsgebühr ab 1.1.2024 3,12 EUR/cbm, ab 1.1.2025 3,18 EUR/cbm
- je cbm Pauschalberechnung ab 1.1.2024 Abrechnung über Bauwasserzähler oder sonstigem beweglichen Wasserzähler 3,12 EUR/cbm, ab 1.1.2025 3,18 EUR/cbm
Beiträge
Erschließungsbeitrag
- 95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Abwasserbeitrag
- für Kanal: je qm Geschossfläche 4,36 EUR
- für Klärwerk: je qm Geschossfläche 1,65 EUR
Wasserversorgungsbeitrag
- je qm Geschossfläche 6,35 EUR zzgl. 7 % MwSt.
Bankverbindungen
Sparkasse Hohenlohekreis
BLZ 622 515 50
Konto 7600087
IBAN DE70 6225 1550 0007 6000 87
SWIFT-BIC SOLADES1KUN
Raiffeisenbank Hohenloher Land eG
BLZ 600 697 14
Konto 70567000
IBAN DE60 6006 9714 0070 5670 00
SWIFT-BIC GENODES1IBR
Volksbank Hohenlohe
BLZ 620 918 00
Konto 56034008
IBAN DE09 6209 1800 0056 0340 08
SWIFT-BIC GENODES1VHL