Bodenrichtwerte / Verkehrswertgutachten
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau - Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
(nicht maßgeblich für die Grundsteuerreform, siehe hierzu Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022)
Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung, wurden durch den Gutachterausschuss am 20.06.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt:
(Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau - Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023) (PDF-Datei)
Die neuen Bodenrichtwerte können voraussichtlich dem 01.07.2023 auf der Internetseite BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) abgerufen werden.
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Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau - Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
(maßgeblich für die Grundsteuererhebung)
Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung, wurden durch den Gutachterausschuss am 22.06.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt:
>>> Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022. pdf Datei (PDF-Datei)
Die Bodenrichtwerte können ab dem 01.07.2022 auch auf der Internetseite BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de )abgerufen werden.
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Aktuelle Grundsteuerreform
Die hier veröffentlichen Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2020) sind nicht für die neue Grundsteuer heranzuziehen! Die hierfür gültigen Bodenrichtwerte werden vom zuständigen Gemeinsamen Gutachterausschuss Künzelsau (GGA Künzelsau) zum Stichtag 01.01.2022 noch bis Juli 2022 beschlossen und ausschließlich über das Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (BORIS-BW; Link: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/) spätestens im Juli 2022 veröffentlicht.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf folgenden Seiten des GGA Künzelsau zur Verfügung:
-GGA Künzelsau:
https://kuenzelsau.de/site/Kuenzelsau/node/758208?QUERYSTRING=gutachterauschuss
-Pressemitteilung des GGA Künzelsau vom 16.05.2022 zur Grundsteuerreform:
https://kuenzelsau.de/,Lde/rathaus+und+buergertheke/pressemitteilungen/grundsteuerreform+_16_05_2022_
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Gemeinsamer Gutachterausschuss Künzelsau seit 01.01.2021
Die seit dem 10.10.2017 in Kraft getretene Novellierung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO) ermöglicht den Gemeinden Zusammenschlüsse im Bereich der Gutachterausschüsse von aneinandergrenzenden Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Die Gemeinden des Landkreises Hohenlohe schlossen sich daher zu zwei Gutachterausschüsse zusammen, die Stadt Ingelfingen trat dem Gemeinsamen Gutachterausschuss (GGA) Künzelsau zum 01.01.2021 bei.
Verkehrswertgutachten sind mit nachstehendem Formular schriftlich bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Gemeinsamer Gutachterausschuss, Stuttgarter Straße 7 in 74653 Künzelsau zu beantragen. Auch bei Fragen hierzu steht Ihnen der GGA Künzelsau unter Telefon: 07940/129-427 zur Verfügung.
>> Antrag auf die Erstellung eines Gutachtens (PDF-Datei)
Die Bodenrichtwerte der Gesamtstadt werden in 2-jährigem Rhythmus vom jeweiligen Gutachterausschuss festgelegt. Zum aktuell gültigen Stichtag 31.12.2020 hat noch der Gutachterausschuss der Stadt Ingelfingen die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB wie folgt ermittelt:
>> Bodenrichtwerttabelle zum Wertermittlungsstichtag 31.12.2020 (PDF-Datei)
Weitere Festlegungen der Bodenrichtwerte wird fortan zwar der GGA Künzelsau vornehmen, hier an dieser Stelle werden Sie jedoch weiterhin die jeweils aktuell gültigen Bodenrichtwerte und Informationen hierzu finden. Bei allgemeinen Fragen hierzu erteilt Ihnen gerne auch das Bauamt der Stadt Ingelfingen unter Telefon: 07940/1309-12, Fax: 07940/1309-62 oder per Mail: veronika.herbst(@)ingelfingen.de weiter Auskünfte.“
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