Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über den Vorentwurf der „7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans“ der Verwaltungsgemeinschaft Künzelsau/Ingelfingen
Der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen hat am 01.04.2025 den Vorentwurf der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen auf dieser Grundlage die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ebenso hat der Gemeinderat der Stadt Künzelsau am 09.05.2025 den Vorentwurf der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen auf dieser Grundlage die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Grundlage dieser frühzeitigen Beteiligung sind die folgenden Unterlagen:
- Teilpläne Gemarkung Ingelfingen (jeweils im M 1:5.000) (PDF-Dokument, 22,6 MB, 22.05.2025)
- Teilpläne Gemarkung Künzelsau (jeweils im M 1:5.000) (PDF-Dokument, 35,4 MB, 22.05.2025)
- Begründung vom 24.02.2025 (PDF-Dokument, 2,83 MB, 22.05.2025)
- Flächenübersicht Tabelle Ingelfingen (PDF-Dokument, 117,55 KB, 22.05.2025)
- Gebietsbriefe Ingelfingen (PDF-Dokument, 1,54 MB, 22.05.2025)
- Flächenübersicht Tabelle Künzelsau (PDF-Dokument, 131,23 KB, 22.05.2025)
- Gebietsbriefe Künzelsau (PDF-Dokument, 5,18 MB, 22.05.2025)
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel ist es, im Rahmen der 7. Flächennutzungsplanfortschreibung die hinsichtlich ihrer Lage oder naturschutzrechtlicher Belange ungeeigneten Bauflächen, mit anderen geeigneteren und für Wohnbauzwecke benötigte Flächen zu tauschen, sowie die Flächen zum Zwecke der Energiewende aufzunehmen. Die Fortschreibung soll auch die in den letzten Jahren durchgeführten Parallelverfahren und Berichtigungen in einem Plandokument zusammenführen. Um den Flächennutzungsplan an die geltenden Planungsanforderungen und den aktuell abzusehenden Bedarfen anzupassen, wird auch die Bedarfsdarlegung aktualisiert.
Verfahren
Für den Teilbereich Gemarkung Ingelfingen fand bereits eine vorgezogene Beteiligung der Raumordnungsbehörden im Zeitraum vom 06.08.2024 bis 13.09.2024 statt. Die Ergebnisse wurden bei der Bearbeitung des Vorentwurfs zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplan Künzelsau / Ingelfingen vom 24.02.2025 berücksichtigt. Im Folgenden findet nun die gemeinsame Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Planung in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) im Zeitraum
vom 26.05.2025 bis 27.06.2025 (je einschließlich)
im Internet unter der Rubrik Startseite –> Leben & Wohnen –> Bauen & Wohnen –> Bebauungspläne –> Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren, abgerufen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im genannten Zeitraum während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ingelfingen, 2. OG, Zimmer: 20 (Bauamt), Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen primär elektronisch an bauamt(@)ingelfingen.de gerichtet werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Bei Bedarf und auf Anfrage wird auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Planung in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Hierbei besteht sodann auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Es wird zusätzlich auf Folgendes hingewiesen:
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. l e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz können auf der Homepage der Stadt Ingelfingen eingesehen werden.
Ingelfingen, den 21.05.2025
Michael Bauer, Bürgermeister