Barrierefreiheit: Stadt Ingelfingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Ingelfingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes­ Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ingelfingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

a) Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt.

b) Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen: Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen.

c) Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum): Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen.

d) Anforderung 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast: Grafiken, die Informationen enthalten, wie z.B. statistische Diagramme oder Schaubilder, sowie grafische Bedienelemente (z.B. Icons) und deren Zustände müssen einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3 zu 1 oder besser aufweisen.

e) Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus: Zusätzliche Inhalte wie z.B. Pop-up-Fenster oder Ausklappmenüs, die eingeblendet werden, wenn einzelne Elemente mit dem Mauszeiger oder der Tastatur fokussiert werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
-    Sie müssen sichtbar bleiben, auch wenn der Zeiger über sie bewegt wird.
-    Sie dürfen nicht selbsttätig nach einer gewissen Zeitspanne schließen.
-    Sie müssen schließbar sein, ohne den Fokus verschieben zu müssen, z.B. mit der Escape­ Taste.
f) Anforderung 9.2.1.1 Tastatur: Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe (sogenannte Hand-Auge-Koordination), d.h. ausschließlich mit der Tastatur bedient werden können.
 
g) Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar: Bei der Bedienung mit der Tastatur muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus).

h) Anforderung 9.3.1.1 Sprache der Seite: Die Hauptsprache muss programmtechnisch korrekt angegeben sein.

i) Anforderung 9.4.1.3 Statusmeldungen: Wird eine Statusmeldung erzeugt, z.B. wenn ein Produkt in einen digitalen Warenkorb gelegt wird, muss die visuell anzeigte Statusmeldung programmtechnisch mit geeigneten Rollen oder Eigenschaften ausgezeichnet sein.

j) Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV2.0: Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen: Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte, die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle, die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

k) Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0: Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in leichter Sprache bereitzustellen: Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte, die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle, die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in leichter Sprache.

l)  Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO: Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-  
          BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ingelfingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.

Kontaktdaten:

Stadt Ingelfingen
Schlossstr. 12
74653 Ingelfingen

Tel.: 07940 1309-0

Ansprechpartnerin:

Regina Ehrler

Tel.: 07940 1309-25


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreitheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

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