Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Ingelfingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ingelfingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
a) Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt.
b) Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen: Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen.
c) Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum): Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen.
d) Anforderung 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast: Grafiken, die Informationen enthalten, wie z.B. statistische Diagramme oder Schaubilder, sowie grafische Bedienelemente (z.B. Icons) und deren Zustände müssen einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3 zu 1 oder besser aufweisen.
e) Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus: Zusätzliche Inhalte wie z.B. Pop-up-Fenster oder Ausklappmenüs, die eingeblendet werden, wenn einzelne Elemente mit dem Mauszeiger oder der Tastatur fokussiert werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen sichtbar bleiben, auch wenn der Zeiger über sie bewegt wird.
- Sie dürfen nicht selbsttätig nach einer gewissen Zeitspanne schließen.
- Sie müssen schließbar sein, ohne den Fokus verschieben zu müssen, z.B. mit der Escape Taste.
f) Anforderung 9.2.1.1 Tastatur: Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe (sogenannte Hand-Auge-Koordination), d.h. ausschließlich mit der Tastatur bedient werden können.
g) Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar: Bei der Bedienung mit der Tastatur muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus).
h) Anforderung 9.3.1.1 Sprache der Seite: Die Hauptsprache muss programmtechnisch korrekt angegeben sein.
i) Anforderung 9.4.1.3 Statusmeldungen: Wird eine Statusmeldung erzeugt, z.B. wenn ein Produkt in einen digitalen Warenkorb gelegt wird, muss die visuell anzeigte Statusmeldung programmtechnisch mit geeigneten Rollen oder Eigenschaften ausgezeichnet sein.
j) Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV2.0: Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen: Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte, die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle, die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
k) Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0: Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in leichter Sprache bereitzustellen: Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte, die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle, die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in leichter Sprache.
l) Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO: Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-
BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ingelfingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Kontaktdaten:
Stadt Ingelfingen
Schlossstr. 12
74653 Ingelfingen
Tel.: 07940 1309-0
Ansprechpartnerin:
Regina Ehrler
Tel.: 07940 1309-25
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreitheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:








